Berliner Freunde der Völker Russlands e.V.
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Stellungnahme der „Berliner Freunde der Völker Russlands“

14/10/2019

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Am 19. September 2019 verabschiedete das Europäische Parlament eine Resolution „Bedeutung der Erinnerung an die europäische Vergangenheit für die Zukunft Europas“ mit 535 Stimmen der 751 Abgeordneten.In dieser Entschließung werden Faschismus und Sozialismus gleichgesetzt, Stalin und Hitler seien gleichermaßen für den Ausbruch des Zweiten Weltkrieges verantwortlich, beide verfolgten gleichermaßen das Ziel der „Welteroberung“, der Überfall auf Polen sei „eine unmittelbare Folge des Hitler-Stalin-Pakts“.
Es werden Anschuldigungen erhoben, Russland sei noch immer „kein demokratischer Staat“, Regierung und Propaganda würden nicht nachlassen „die kommunistischen Verbrechen zu verharmlosen und das totalitäre Sowjetregime zu verherrlichen“.
Dagegen formierte sich europaweit heftiger Protest. „Die Entschließung ist ein Text grober ideologischer Propaganda, wie er aus der schlimmsten Zeit des Kalten Krieges in Erinnerung ist“, empörte sich die Internationale Föderation der Widerstandskämpfer (FIR) – Bund der Antifaschisten völlig zu Recht.
Wir teilen diese Empörung über die Geschichtsentstellungen und die Verunglimpfung Russlands in dieser Resolution.
Schon vor zehn Jahren, am 2. April 2009, hatte das Europa-Parlament eine Entschließung angenommen, in der die Einführung des 23. August als Europäischer Gedenktag „an die Opfer aller totalitären und autoritären Regimme“ gefordert worden war.

Siehe auch den Vortrag von Prof. Horst Schützler auf der Veranstakltung anlässlich des 80. Jahrestages des Beginns des Zweiten Weltkrieges
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Bedeutung der Erinnerung an die europäische Vergangenheit für die Zukunft Europas“. Der deutsch-sowjetische Nichtangriffsvertrag 1939 – Wirkung und Wertung im heutigen Russland

14/10/2019

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Am 4. September 2019 gestaltete unser Verein „Berliner Freunde der Völker Russlands“ in Kooperation mit der „Berliner Gesellschaft für Faschismus- und Weltkriegsforschung“ anlässlich des 80. Jahrestages des Beginns des Zweiten Weltkrieges mit dem faschistischen deutschen Überfall auf Polen am 1. September 1939 eine Veranstaltung zum Thema: „Vor 80 Jahren. Beginn des Zweiten Weltkrieges – Deutsche Kriegsplanung. Überfall auf Polen. Deutsch-sowjetischer Nichtangriffsvertrag – Aktuelle Deutungen in Deutschland, Polen und Russland“mit Beiträgen von Dr. Martin Seckendorf,
Prof. Dr. Eckart Mehls und Prof. Dr. Horst Schützler.
An der Veranstaltung nahmen 44 Personen teil.
 
Der Beitrag von Prof. Dr. Horst Schützler.lautet:
Der deutsch-sowjetische Nichtangriffsvertrag 1939 – Wirkung und Wertung im heutigen Russland
Meine Damen und Herren, liebe Freunde!
         Nach den Beiträgen von Martin Seckendorf und Eckart Mehls will ich mich zum deutsch-sowjetischen Nichtangriffsvertrag in seiner Wertung im heutigen Russland äußern. Ich stütze mich dabei auf frühere Vorträge und Veröffentlichungen.
         Ich will zunächst feststellen: Ich verwende den Begriff „Deutsch-sowjetischer Nichtangriffsvertrag“. Ich akzeptiere noch die Bezeichnung „Molotow-Ribbentrop-Vertrag“, üblich nach den Vertragsunterzeichner.
Ich wende mich aber entschieden gegen die bewusst oder unbewusst gebrauchte irreführende, disqualifizierende, gleichsetzende Bezeichnung „Hitler-Stalin-Pakt“ als Pakt zweier Diktatoren, die diesen im „Pokerspiel“ aushandelten, wie es unter anderen der Publizist und Historiker Lew Besymenski sah.
        
         Zu diesem 80. Jahrestag des faschistischen deutschen Überfalls auf Polen und des Beginns des Zweiten Weltkrieges rückt auch der deutsch-sowjetische Nichtangriffsvertrag vom 23. August 1939 mit seinem Geheimen Zusatzprotokoll in das Blickfeld vor allem der politischen Diskussion und Wertung.
Das hat der Beitrag von Eckart Mehls zu Polen beeindruckend deutlich gemacht.
         Nun sollen der Nichtangriffsvertrag und seine Bewertung in Russland im Mittelpunkt meiner Ausführungen stehen.
         Der Vertrag gehört mit seinem Geheimen Zusatzprotokoll hinsichtlich seiner völkerrechtlichen Wertung, seiner weltpolitischen Wirkungen und Folgen sowie der Originalität des Zusatzprotokolls zu den wichtigsten wissenschaftlich und politisch umstrittensten Verträgen der Weltgeschichte. Das ist meine Meinung.
         Immer wieder wurde und wird auch in Russland als Bestandteil weltweiter Auseinandersetzung über den Krieg sowohl des Zweiten Weltkrieges als des Großen Vaterländischen Krieges über diesen Vertrag mit seinem Geheimen Zusatzprotokoll und seinen Folgen als erstrangiges Politikum geschrieben und heftig gestritten – sowohl Historiker, historisierende Publizisten als auch die Medien sind dabei beteiligt.  
         Darüber ist hierzulande wenig bekannt, verdient aber Aufmerksamkeit, insbesondere der Berliner Freunde der Völker Russlands.
Wir sollten wissen, was im Freundesland in diesem gleichermaßen wissenschaftlichen wie politischen Meinungsstreit geschieht, um entsprechend reagieren zu können.
         Ich kann in diesem Kreis von Geschichtsinteressierten auf die sachliche Wiedergabe des Inhalts des Vertrages und des Zusatzprotokolls verzichten und in Kurzfassung sagen: Das Abkommen war ein Nichtangriffsvertrag für zehn Jahre mit der Abgrenzung der Interessensphären beider Seiten in Osteuropa.
         Es wurde in einer krisen- und kriegsträchtigen Zeit abgeschlossen – doch somit eine zu begrüßende, friedenserhaltende Übereinkunft?
Jedoch nach wenigen Tagen erfolgte der deutsche Überfall auf Polen und nach 22 Monaten der Überfall auf die Sowjetunion.
         Wie war das möglich und ist dies zu erklären? Wer war der Kriegstreiber? Wie nutzen beide Seiten den Vertrag, was brachte er insbesondere der Sowjetunion?
So wurde gefragt, ist zu fragen und nach Antworten zu suchen.
         Der Nichtangriffsvertrag hat natürlich seine bewegte, sehr unterschiedlich beschriebene und bewertete, dramatische Vorgeschichte,
die oft übersehen bzw. bewusst übergangen wird. Das muss betont werden.
         Ich kann auf diese Vorgeschichte, den Prolog des Krieges, nur mit Begriffsbildern, die bei Ihnen Assoziationen auslösen werden, hinweisen:
Rappalo-Politik als Ausdruck guter deutsch-sowjetischer Beziehungen der zwanziger Jahre, kollektive Sicherheitsbemühungen gegen den Aggressionsherd Deutschland und Appeasement-Politik (Beschwichtigungs-Politik) der dreißiger Jahre, Münchener Abkommen September 1938.
         Die Sowjetunion geriet in einer sich zuspitzenden internationalen Lage in eine gefährliche Isolierung, sie war weitgehend machtlos, ihre Führung rang um Schlussfolgerungen.     
         Im Frühjahr und Sommer 1939 öffneten sich zwei gefahrvolle Wege:
Auf der einen Bahn ergaben sich seit April zwischen Großbritannien und Frankreich einerseits und der Sowjetunion andererseits politische und militärische Verhandlungen. Sie sollten zum Abschuss eines Bündnisses zur Zügelung Hitlerdeutschlands führen, endeten jedoch im August in eine Sackgasse.    
         Zu dieser Zeit wurde bereits auf der anderen Bahn die Moskauer Führung um Stalin von deutscher Seite heftig mit dem Vorhaben umworben, die zugespitzten Beziehungen zu entspannen und einen entsprechenden Vertrag mit Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen abzuschließen.
         Dem wurde schließlich und doch in großer Eile mit dem Nichtangriffsvertrag und dem dazugehörigen „Geheimen Zusatzprotokoll“ entsprochen.
         Nach dem überhasteten Abschluss des Vertrages ging es sehr schnell um seine Interpretation und Ausgestaltung.
         Es folgten 22 Monate – keine zwei Jahre – widersprüchlichen Verhaltens der beiden Partner in ihren politischen und wirtschaftlichen Beziehungen und in der internationalen Arena im Spannungsfeld des sich ausweitenden Krieges in Europa.         
Die Ausdeutung des Geheimen Zusatzprotokolls nach der Zerschlagung Polens hatte dabei große Bedeutung.
         Die Beziehungen waren sowohl von einer Kooperation, besonders auf wirtschaftlichem Gebiert, als auch – vor allem seit dem Herbst 1940 – von zunehmenden Interessengegensätzen geprägt.
         Der schnelle Machtzuwachs Hitlerdeutschlands mit der Niederlage Frankreichs im „Blitzkrieg“ im Juni 1940 beunruhigte die sowjetische Führung stark, schuf Handlungsbedarf, besonders im Baltikum.
Das führte im Sommer 1940 zum „Anschluss des Baltikums unter Androhung von Gewalt mit nachfolgender Sowjetisierung“, wie russische Historiker es vorziehen anstelle von „Okkupation“ zu schreiben.
         Angesichts der heute in den drei baltischen Staaten, in Polen und anderen Ländern betriebenen antisowjetischen, antirussischen offiziellen bzw. offiziell geduldeten Geschichtsdeutung, die dazu herhalten muss, das militärische NATO-Vorrücken in diesem Gebiet mit historischen Ängsten der Bevölkerung gegenüber dem“aggressiven Russland“ zu begründen, wird das Verhalten dieser Staaten am Vorabend des Krieges in Russland äußerst kritisch in das Blickfeld gerückt.        
         Mit dem am 31. Juli 1940 vor der Generalität von Hitler verkündeten „Entschluss, Russland zu erledigen“ und der konkreten Weisung Nr. 21 (Fall Barbarossa) vom 18. Dezember 1940 im Hintergrund nahmen die deutsch-sowjetischen Beziehungen jenen Weg zunehmender, in der Öffentlichkeit geleugneter Spannungen, der nach sechs Monaten in den Überfall der Wehrmacht mit ihren Vasallen auf die Sowjetunion mündete.
Zurück zum Vertrag
(Die Aufnahme des Vertrages und seiner Folgen in der Sowjetunion)
         Der Vertrag erregte in der spannungsgeladenen Vorkriegsatmosphäre sensationelles Aufsehen in der Welt.
Er stellte die internationale Diplomatie in eine neue Sachlage.
Er brachte die internationale kommunistische Bewegung und andere in schwere Bedrängnis, denn er bedeutete eine Kehrtwende in den konfrontativen Beziehungen der beiden Mächte.
(Darüber zu reden, ist nicht mein Thema.)
         In der Sowjetunion fanden der Vertrag und die nachfolgende Entwicklung eine geteilte Wahrnehmung – Zustimmung, Erleichterung, Verwunderung, Fassungslosigkeit, Unverständnis und auch Ablehnung.
         Der Vertrag verunsicherte die Bürger, die gewohnt waren, zu hören und zu lesen, dass der Faschismus der schlimmste Feind sei.
         Doch angesichts der allgemeinen Sorge und der ständig wachsenden Kriegsdrohung wurden der Vertrag und die folgenden Schritte auch mit Erleichterung in der Erwartung aufgenommen, außerhalb des Kriegsbrandes bleiben zu können, der Europa zu erfassen drohte.
         Jene, die den Antifaschismus verinnerlicht hatten und dem faschistischen Deutschland tief misstrauten, nahmen den Vertrag und die öffentliche Zurschaustellung des neuen „freundschaftlichen“ Vertragsverhältnisses mit dem faschistischen Deutschland mit Befremden, Unbehagen und Zweifel hin. Doch Widerstand wurde kaum deutlich.
         Andere, darunter deutsche Emigranten, -- Ihnen fallen sicherlich Namen ein, -- vertrauten der „weisen“ Führung Stalins und folgten der sowjetischen Propaganda, die eilig eine scharfe Wendung um 180 Grad vollziehen musste.
(Ich habe zu dieser Problematik an anderer Stelle mehr gesagt.)
 
Auseinandersetzung zum Vorabend des Krieges, zum Vertrag und seinen Folgen.
          Mit dem Vertrag waren und sind immer wieder heftige wissenschaftliche und politische Debatten über Politik und Moral, nationale Interessen und Völkerrecht verbunden. Sie bündeln sich insbesondere zu Jubiläen.
         Sie werden nicht immer sachlich geführt, wie russische Historiker sagen, denn viele Teilnehmer, in der Mehrzahl nicht Historiker, sind überzeugt, dass ihnen die historische Wahrheit gehört und bedenken, gelinde gesagt, Vertreter anderer Auffassungen mit herabsetzenden Etiketten.      
         Im Verlaufe dieser langjährigen Auseinandersetzungen haben sich zwei Grundströmungen in der russischen Historiographie und historisierenden Publizistik zum Großen Vaterländischen Krieg und seinen Vorabend sowie darüber hinaus zur Sowjetgeschichte herausgebildet.
Sie sind eingebunden in gesellschaftliche Bewegungen und Richtungen, in politische Strömungen, in denen mit dem Blick in die Vergangenheit um Gegenwart und Zukunft Russlands gerungen wird.
Sie stehen im Widerspruch und Widerstreit zueinander und strahlen natürlich in die Öffentlichkeit aus.
Historiker lassen sich nicht immer eindeutig und schematisch einordnen.
         Ende der 80er Jahre entstanden auf der Welle der Verurteilung des „Stalinismus“ zwei wesentliche historiographische Richtungen:
einerseits die national-patriotischen Richtung, die auf der sowjetischen Historiographie fußt.
Sie wird auch als die „traditionelle“ und „konservative“ Richtung und abwertend als „Staatspatriotismus“, bezeichnet.
Ihre Vertreter werden als „National-Patrioten“ personifiziert.
         Andererseits etablierte sich die „revisionistische“ „liberale“ Richtung, die in „Kritik“, in „Revision“ zur sowjetischen Geschichtsschreibung steht.
Deren Auffassungen decken sich weitgehend mit den hier im Westen gängigen totalitaristischen Dogmen. Ihre Vertreter werden „Revisionisten“ bzw. „Liberale“ genannt. Sie erhalten beträchtliche „westliche“ Unterstützung.
         Als Extrakt und Akzentuierung der Darlegungen der Autoren beider Grundrichtungen – auf deren Publikationen ich hier nicht näher eingehen kann – prägen sich dem Leser Kernaussagen thesenhaft ein, die er mit Verständnis und Zustimmung, aber auch mit Zurückhaltung und auch Widerspruch aufnimmt. (Mir ging es so.)
 
Solche umstrittenen Grundaussagen sind:
         Bei der Einschätzung und Bewertung der Ereignisse, des Verhaltens und des Handelns der Akteure und des Zustandekommens von Vereinbarungen und Verträgen muss von der damaligen komplizierten internationalen Lage, den damals geltenden internationalen Normen, Werten und den nationalen Interessen der Staaten ausgegangen werden.
Letzteres wird immer wieder von National-Patrioten betont.
         Zur Anprangerung der sowjetischen Außenpolitik und Stalins werden dagegen von Revisionisten in der Regel moralische Wertungen postuliert, ohne Berücksichtigung der konkreten historischen Realien und der Mentalität der Epoche.
         Die Beziehungen zwischen Deutschland und der Sowjetunion gründeten sich nach Auffassung der National-Patrioten nicht auf der Gemeinsamkeit grundlegender dauerhafter Interessen und nicht auf gegenseitiger politischer Sympathie ihrer Führer, der Diktatoren; die Vereinbarungen verwandelten Deutschland und die Sowjetunion weder formell noch faktisch in Verbündete, wie ihre Gegner meinen.
Jede Seite verfolgte eigene Ziele, war bemüht, die erreichte Übereinkunft für ihre Interessen, nicht zuletzt gegen den Partner zu nutzen.
         „Freundschaftsbekundungen“ von beiden Seiten sind als politische Taktik und Manöver zu werten. Es gab keine persönlichen freundschaftlichen Beziehungen auf den verschiedenen Ebenen, sondern Abschottung.
         Der Nichtangriffsvertrag entsprach den völkerrechtlichen Festlegungen dieser Zeit.
Er verpflichtete zu Neutralität und Nichtangriff im Kriegsfalle und nicht zum Krieg.
         Er war kein Militärbündnis mit entsprechenden Festlegungen.
Er kam in der Abschlussphase der Vorkriegskrise zustande, war deren Folge und nicht die Ursache dieser Krise.
         Die Sackgasse in den Verhandlungen mit Großbritannien und Frankreich über ein Militärbündnis brachte Stalin zur Annahme der Vorschläge Hitlers, aber nicht das Streben Stalins nach Annäherung an Deutschland gebar diese Sackgasse.
         In den sich bedrohlich verändernden Umständen des Sommers 1939 führte die UdSSR wie jede andere selbständige Macht eine vielgestaltige Außenpolitik im Suchen nach optimalen Entscheidungen zur Gewährleistung ihrer Sicherheit durch.
         Die sowjetische Führung und Diplomatie fanden diese Entscheidung schließlich im Abschluss des Nichtangriffsvertrages und dem „Geheimen Zusatzprotokoll“.     
         Geheime Absprachen zur Realisierung staatlicher Interessen, wie sie das „Geheime Zusatzprotokoll“ enthielt, gehörten zur Diplomatie dieser Jahre.
Sie waren nichts Ungewöhnliches und kamen zwischen anderen Ländern zur Abgrenzung von „Interessensphären“ zur Anwendung.
Soweit Aussagen von National-Patrioten.
 
        
Der Vertrag wurde von Vielen als „großer Erfolg“ der sowjetischen Diplomatie, von Manchen als „Meisterstück Stalins,“ als wichtige Vorbedingung für den späteren Sieg im Großen Vaterländischen Krieg gewertet.

 
         In den Auseinandersetzungen zum Nichtangriffsvertrag und besonders um das Zusatzprotokoll wurden und werden immer wieder Fragen aufgeworfen und zumeist konfrontativ Antworten gegeben.      
Zu den Fragen:   
         Die National-Patrioten sind zumeist der Auffassung, dass nach einer Zeit des Abtastens und dann nach Hitlers Entscheidung im April 1939 zum Überfall auf Polen die deutsche Seite sich um eine Normalisierung der sowjetisch-deutschen Beziehungen bemühte.
         Die Revisionisten dagegen sind sich sicher – ohne Beweise -- , dass das Interesse an einer Verbesserung der politischen Beziehungen zwischen der UdSSR und Deutschland „ständig ausschließlich von Stalin“ ausging. Dieser habe sich bereits Anfang Frühjahr 1939 für eine aktive Annäherung an Deutschland entschieden.
         Die Frage, was Stalin zum Abschluss des Nichtangriffsvertrages bewog, beschäftigt immer wieder.
         National-Patrioten sind in Weiterführung früherer sowjetischer Konzeption der Auffassung, es habe sich um eine „notgedrungene, erzwungene, erforderliche Entscheidung“ der sowjetischen Regierung gehandelt.
         Revisionisten gehen davon aus, dass der Pakt auf sowjetischer Seite keine erzwungene Aktion war, im Kreml sei genau dieses Abkommen mit Berlin beharrlich angestrebt worden.
         Ihrer Meinung nach wurde die internationale Strategie der Stalinschen Führung, wie zuvor, so auch hier durch marxistische Dogmen vorgegeben;
sie wurde durch das Kalkül bestimmt, den Kapitalismus in einem neuen Weltkrieg zu untergraben und, wenn möglich, das sozialistische System auf neue Gebiete und Menschen auszudehnen.
 
         Zur politischen, rechtlichen und moralischen Wertung der Haltung und Handlungen der Stalinschen Führung ist die Auseinandersetzung wohl die brisanteste und in der Öffentlichkeit am stärksten wirkende.
         Sie ist gewissermaßen Abbild und Widerspiegelung der internationalen Auseinandersetzung.
Unser Blick auf Russland ist hier zugleich der Einblick in das internationale Meinungsbild, darunter auch in Deutschland.
         Revisionisten führen in ihrer Wertung in erster Linie moralisch-politische und rechtliche Argumente ins Feld.
         Sie betonen, dass die Geheimprotokolle eine besonders eklatante Verletzung des Völkerrechts darstellten; dass sie zur vierten Teilung Polens und zum Verschwinden des polnischen Staates führten, ferner zum Angriff der Sowjetunion auf Finnland und zur Angliederung der baltischen Staaten, Bessarabiens und der Nordbukowina an die Sowjetunion – und all das gegen den Willen der betroffenen Völker.
         Nach ihrer Auffassung handelte es sich um eine „Verschwörung“ der beiden totalitären Staaten und ihrer pokernden Diktatoren gegen fünf souveräne Staaten, um diese ihrer Unabhängigkeit und territorialen Integrität zu berauben. Das habe zur „Aufteilung Osteuropas“ geführt.
         Sie behaupten, der „Hitler-Stalin-Pakt“ sei der Grund für den Zweiten Weltkrieg gewesen und Stalin der Provokateur dieses Weltkrieges;
er habe Hitler nicht nur geholfen, den Krieg zu entfesseln, sondern diesen im eigenen Interesse selbst herbeigeführt.
         Den Nichtangriffsvertrag mit dem Geheimen Zusatzabkommen und den Einmarsch sowjetischer Truppen in Ostpolen am 17. September betrachten sie als Aggression, als praktische Kriegsteilnahme der UdSSR an der Seite Deutschlands gegen Polen, als Eintritt der Sowjetunion in den Zweiten Weltkrieg.
         Hier ist die Übereinstimmung mit polnischen Auffassungen deutlich.
        
         Gegen diese Beschuldigungen wenden sich energisch die National-Patrioten.
Sie verweisen darauf:
         Der Überfall auf Polen stand von deutscher Seite seit April 1939 eindeutig fest;die deutschen Truppen waren im August längst angriffsbereit;
die Sowjetunion musste dies hinnehmen, sich selbst absichern – auch mit dem „Geheimen Zusatzprotokoll“.
Damit verfolgte die sowjetische Regierung nicht das erstrangige Ziel, osteuropäische Staaten zu annektieren und zu liquidieren, sondern Schranken gegen die deutsche Expansion nach Osten zu errichten.
Deutschland verlor im Falle des Sieges über Polen die Möglichkeit,
allein über das Schicksal und die Grenzen eines polnischen Staates zu entscheiden.
         Der Einmarsch von Truppen der Roten Armee in die östlichen Gebiete Polens am 17. September – von Verbrüderung mit der Wehrmacht kann nicht die Rede sein – entzog diese Gebiete und seine Bevölkerung – überwiegend Belorussen, Ukrainer und Juden, etwa 13 Millionen – der deutschen Einfluss-Sphäre und führte sie in den Bestand der Sowjetunion zurück, wozu diese sich auch moralisch verpflichtet fühlte.
         Der hinausgezögerte sowjetische Einmarsch war kein Kriegsgrund für Großbritannien und Frankreich, die Bündnispartner Polens, und kein „Akt des Krieges“ für die USA.
Das Zusatzprotokoll erleichterte Hitler die Isolierung und Zerschlagung Polens, doch es war weder die Grundlage für den deutschen Angriff auf Polen noch der Grund für den Zweiten Weltkrieg
         Die Tatsache ist unbestreitbar: Der Zweite Weltkrieg begann am 1.September 1939 mit dem deutschen Angriff auf Polen, und es ist Hitlerdeutschland, das die Verantwortung für den Ausbruch des Krieges trägt.
         Nach Ansicht der National-Patrioten sind Nichtangriffsvertrag und Zusatzprotokoll nicht allein aus dem Blickwinkel des Völkerrechts oder moralischer Grundsätze, die in einem Krieg von den wenigsten befolgt werden, zu betrachten, sondern vor allem aus dem Blickwinkel der Übereinstimmung mit den staatlichen Interessen der UdSSR.
         Angesichts eines drohenden Zweifrontenkrieges hatte die Sowjetunion nur ihre eigenen und nicht fremde nationale Interessen zu schützen.
         Nach dem Zusatzprotokoll teilten Deutschland und die Sowjetunion Polen unter sich auf, das war für dieses Land eine entsetzliche Tragödie,
aber die Sowjetunion war nicht verpflichtet, Polen zu verteidigen, wie auch Polen nicht an die Berücksichtigung der sowjetischen Interessen dachte.
         .
         Zur eingangs gestellten Frage, was der Vertrag und die 22 Monate bis zum Überfall der Sowjetunion brachten, wird zutreffend darauf verwiesen:
das Land gewann Zeit für die allseitige Stärkung seiner Verteidigungsfähigkeit, wozu auch deutsche Rüstungsgüter gehörten,
es erhielt bessere territoriale Ausgangspositionen im Falle eines deutschen Überfalls,
es hatte einen beträchtlichen Bevölkerungszuwachs,
es entging der Gefahr eines Zweifrontenkrieges,
es hatte potenzielle Verbündete in Aussicht.       
 
         Akademiemitglied Alexander Tschubarjan stellte mit dem Blick auf die vielen Diskussionen fest: “ … für die meisten russischen Historiker, aber auch für ausländische, besteht „kein Zweifel“, dass das „nazistische Deutschland“ den Weltkrieg entfesselt hat.
         Prof. Wladislaw Smirnow von der Historischen Fakultät der Moskauer Staatlichen Lomonossow-Universität gab seinen vielen Studenten in einem Lehrbuch „Kurze Geschichte des Zweiten Weltkrieges“ seine nüchterne Sicht so kund: Der Pakt vom 23. August 1939 und das Geheime Zusatzprotokoll, das die Normen internationalen Rechts und die Souveränität der Nachbarländer brach, entsprach unter geopolitischem Gesichtspunkt den Staatsinteressen der Sowjetunion als auch ihrem traditionellem Verständnis von Politik und Diplomatie.
Das Geheimprotokoll bedeutete, dass Deutschland und die Sowjetunion beschlossen, Polen zu teilen, das Gebiet Wilna Litauen zurückzugeben, Litauen unter Kontrolle Deutschlands und Finnland, Lettland, Estland und Bessarabien unter Kontrolle der Sowjetunion zu stellen. …
das Abkommen war in der konkreten Situation am Vorabend des Zweiten Weltkrieges für die Sowjetunion aus der Sicht ihrer nächstliegenden geopolitischen und militärischen Interessen nützlich, jedoch im größeren historischen Zusammenhang hatte es sehr ernste negative Folgen.  
 
         Jüngst hat sich sehr beachtenswert in seiner sowohl in englisch, russisch und deutsch erschienenen Stalin-Biographie der angesehene russische Historiker Oleg Chlewnjuk auch zur Problematik Stalin und der Nichtangriffsvertrag vorsichtig in Bezug auf den Meinungsstreit geäußert.[1]
         Er kommt dabei zu keinen neuen Einsichten und hat auch als leitender Mitarbeiter des Staatsarchivs der Russischen Föderation bisher unbekanntes Quellenmaterial nicht zur Verfügung. Doch seine Darstellung ist aufschlussreich.
         Chlewnjuk richtet mehr als andere den Blick auf Stalin, auf sein Verhalten, seine Gedanken, Erwägungen und Absichten. Er muss aber als Kenner zugeben: „Die verfügbaren Dokumente, die Einblick bieten in Stalins Gedanken zu jener Zeit, lassen unterschiedliche Deutungen zu“.
         Doch „Was immer Stalins wirkliche Absichten waren, es war Hitler, der die Initiative für den Abschluss eines deutsch-sowjetischen Nichtangriffspakts ergriff“.
         „Was seinen politischen Pragmatismus betraf, war Stalin nicht schlimmer als die westlichen Vertragspartner des Münchener Abkommens“.
         „Inwiefern emotionale und moralische Gesichtspunkte Stalins Haltung beeinflussten, ist schwer zu sagen, aber sicherlich war ihm die unmittelbare Kriegsgefahr viel wichtiger“.
         „Im August 1939 hatte er (Stalin) allen Grund optimistisch in die Zukunft zu blicken. Er hatte mit der weltweit stärksten Militärmacht ein Abkommen geschlossen und wenigsten vorläufig, vielleicht aber auch auf lange Zeit, einen Zusammenstoß vermieden. Außerdem hatte er einen beträchtlichen Teil des Territoriums zurück gewonnen, (im August noch nicht, besser „in Aussicht“ - H.S.) das Russland zwei Jahrzehnte zuvor verloren hatte.
         Nicht zuletzt durfte er erwarten, als dritte Partei von den neuen Kräfteverhältnissen zu profitieren, die zwischen den kriegführenden Ländern
in Europa entstehen würden.
         Der Pakt mit Deutschland und das geheime Zusatzprotokoll waren moralisch verwerflich und zweifellos schädlich für den Ruf der Sowjetunion bei den progressiven Kräften weltweit, doch das waren vergleichsweise geringe Nachteile“.
         Soweit Chlewnjuk über Stalin und den Vertrag.
        
         Der Historiker Sergei Kudrjaschow, einigen hier persönlich bekannt, hat auf seine Weise zutreffend jene Faktoren benannt, die die sowjetische Seite zum Vertrag vom 23. August führten.
Es sind dies:
der Unwille, in einen kriegerischen Konflikt unter für die UdSSR ungünstigen Bedingungen zu geraten,
Zeit für die Vorbereitung auf den unausweichlichen Krieg zu gewinnen,
die Aufhebung der Bedrohung durch eine antisowjetische Front,
die Gewinnung einer Einflusssphäre auf dem Territorium des früheren
„cordon sanitaire“,
die Stabilisierung der Lage im Fernen Osten
und – nicht zuletzt – der Zugang zu deutscher „Militärtechnologie“.
         Letzteres wird zumeist wenig beachtet, hingegen werden die sowjetischen Rohstofflieferungen an Deutschland dramatisch als ökonomisches „appeasement“ Stalins zugespitzt.
 
         In der politisch aufgeheizten Atmosphäre um Nichtangriffsvertrag und Geheimprotokoll sind jüngst aus national-patriotischer Richtung beachtliche Stimmen laut geworden, wie die des wissenschaftlichen Direktors der 2012 gegründeten Russischen Militärhistorischen Gesellschaft, Michail Mjagkow, Professor am Moskauer Staatlichen Institut für Internationale Beziehungen (MGIMO).
Sie fordern die Überprüfung und Revision der Beschlüsse des Kongresses der Volksdeputierten vom Dezember 1989 durch die jetzige Staatsduma.
Damals gab es erbitterte Debatten um den unmoralischen Charakter und die Völkerrechtswidrigkeit von Nichtangriffsvertrag und Geheimprotokolle … und schließlich den Beschluss (ich zitiere):
„Der Kongress … bestätigt…., dass der Nichtangriffsvertrag … im Einklang mit den Völkerrechtsnormen“ stand. … Der Kongress verurteilt die Tatsache der Unterzeichnung des ‚geheimen Zusatzprotokolls’ … Der Kongress erkennt die Geheimprotokolle für null und nichtig vom Augenblick ihrer Unterzeichnung an.“
         Schon zum 70. Jahrestag des Nichtangriffsvertrages forderte der Stellvertretende Vorsitzende des Auswärtigen Ausschusses der Staatsduma, Julij Kwizinskij, Mitglied der kommunistischen Fraktion, ehemaliger Botschafter in der Bundesrepublik, die „überstürzten Beschlüsse“ des Volkskongresses „sollten nach Annahme entsprechender Erklärungen … des heutigen russischen Parlaments, mit nüchterneren Einschätzungen revidiert werden.“ Doch dies unterblieb.
Jetzt soll das wieder auf den Prüfstand.
Eine Revision durch die höchste staatliche Autorität und damit eine verbindliche staatliche Bewertung von Nichtangriffsvertrag und Geheimprotokolle dürfte meines Erachtens kaum zur Beruhigung und Beendigung der politischen Diskussion führen, sondern diese weiter entfachen.
 
Das Geheime Zusatzprotokoll als Fälschung
(Einige Sätze dazu)
         Es muss erwähnt werden, dass bei den Diskussionen um das „Geheime Zusatzprotokoll“ die Frage seiner „Nichtexistenz“, Authentizität (Echtheit, Glaubwürdigkeit) und „Fälschung“ eine beträchtliche Rolle spielte.
         Diese Frage ergab sich aus dem Sachverhalt, dass auf deutscher Seite keine Originaldokumente vorhanden sind, und die sowjetische Seite deren Vorhandensein leugnete und vorgewiesene Fotokopien in ihrer Authentizität bestritt.
         Ich will, worüber Bücher geschrieben wurden, ganz verkürzt nur sagen:
Nach jahrelanger Auseinandersetzung mit Leugnung, Verschweigen, Fälschungsbeschuldigungen wurden die sowjetischen Originale erst 1992 offiziell „entdeckt“ – Generalsekretär Gorbatschow lagen sie bereits 1987 vor!
        Anfang 1993 wurden sie erstmals veröffentlicht.[2]
Somit existieren wieder ganz offiziell die Originaldokumente.[3]
         Doch die Fälschungsthese ist nicht völlig aus der Welt, wenn ich an zwei umfängliche Publikationen von Alexei Kungurow und Juri Muchin denke.
Für sie sind die Fälscher „Aktivisten der Jakowlewer Bande der Geschichtsfälscher“.    
         Historiker und Archivare haben, soweit meine Einsicht reicht, nicht auf diese, alle Grunderkenntnisse missachtenden Publikationen reagiert.
 
Werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Freunde!
         Soviel insgesamt zum immer wieder hervorgekehrten Thema des Nichtangriffsvertrages und seiner Bewertungen – ein Thema, gegenwärtig in Veranstaltungen und Medien oft präsent, das jetzt zum 80. Jahrestag des Überfalls des faschistischen Deutschlands auf Polen und des Beginns des Zweiten Weltkrieges und den damit verbundenen antisowjetischen, Russland feindlichen Anschuldigungen von großer politischer Relevanz ist.
         Der „Chefinterpret für Geschichte“ bei der Berliner Zeitung, Arno Widmann, brachte jüngst solche Anschuldigungen auf die infame Kurzfassung: „Pakt der Schande“, „mörderische Allianz, die „Hitler den Weg zum Zweiten Weltkrieg ebnete.“
(BZ, 24./25. August 2019)
 
         Natürlich gibt es in Russland zu unserem Thema den kontroversen Streit in den Medien, in Talkshows im Fernsehen, in Beiträgen und Interviews in Zeitschriften und Zeitungen im harten Pro und Kontra über die schon genannten Auffassungen.
         Dazu fehlte mir zumeist die tiefere Einsicht, doch deutlich ist, dass hier die gleiche Grundproblematik mit vielfach gleichen Grundaussagen behandelt wird.
 
         Ich habe überaus streitbare Bücher, (– u. a. „Partitur des Zweiten Weltkrieges. Wer und wann begann der Krieg“ und „Der Molotow-Ribbentrop-Pakt in (zwanzig) Fragen und Antworten“ –) in denen kontroverse Auffassungen deutlich sind, mit der Aufforderung gelesen, den politisch gewollten Verfälschungen der Geschichte, die eine Diskriminierung Russlands und seiner Bürger bedeuten, entgegen zu treten.
Dabei sollten wir mithelfen. Ich habe es versucht.
 
 
[1] Oleg Chlevnjuk: Stalin. Žizn ognogo voždja. Moskau 2015; Oleg Chlewnjuk: Stalin. Eine Biographie. München 2015.
[2] Sekretnye dokumenty iz osobych papok. In: Voprosy istorii. 1993. Nr. 1. S. 3 ff.. Sovetsko – germanskie dokumenty 1939 – 1941. Iz archiva CK KPSS. In: Novaja i novejšaja istorija. 1993. Nr. 1. S. 83 – 95. Die Dokumente befinden sich derzeit im Archiv des Präsidenten Russlands. Die Dokumente wurden ohne Beifügung von Fotokopien der Originale veröffentlicht, was wünschenswert gewesen wäre.
[3] Siehe auch Jan Lipinsky: Das Geheime Zusatzprotokoll zum deutsch-sowjetischen Nichtangriffsvertrag vom 23. August 1939 und seine Entstehungs- und Rezeptionsgeschichte von 1939 bis 1999. Frankfurt am Main 2004.

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