Programm und Satzung
- Programm
Mit den sich auf
unserem Kontinent vollziehenden Veränderungen ergeben sich
Möglichkeiten
und Notwendigkeiten für die Gestaltung einer Welt ohne
Konfrontation, für das friedliche und freundschaftliche
Miteinander der Völker.
Der Bundesrepublik
Deutschland und seiner Hauptstadt Berlin erwachsen daraus besondere
Verpflichtungen, diesen dem Frieden und der
Völkerverständigung dienenden Prozeß aktiv
mitzugestalten.
Die historischen
Erfahrungen lehren, daß hierbei die Beziehungen der
Freundschaft und Zusammenarbeit zwischen unserem Volk und den
Völkern Rußlands von hervorragender Bedeutung sind.
Unvergessen ist und bleibt, daß die Sowjetunion gemeinsam mit
den anderen Verbündeten der Antihitler-Koalition im 2.
Weltkrieg siegte, unser Volk von der Nazidiktatur befreite und ihm die
Rückkehr in die Völkerfamilie ermöglichte.
Der Verein wirkt als
eine parteipolitisch und weltanschaulich unabhängige
Vereinigung für Kulturaustausch, Information und
humanitäre Hilfe. Er trägt bei der Erfüllung
- des Vertrages BRD - UdSSR vom 09.11.1990
über gute Nachbarschaft,Partnerschaft und Zusammenarbeit und
- des Abkommens über Freundschaft und
Zusammenarbeit zwischen Berlin und Moskau vom 26.06.1991.
Der Verein
führt die humanistischen und völkerverbindenden
Traditionen deutsch-russischer und deutsch-sowjetischer Freundschaft
weiter, fördert die Wünsche und Bemühungen
nach freundschaftlichen Kontakten und Begegnungen mit den Menschen und
Völkern Rußlands und unterstützt
Bestrebungen nach kultureller, humanitärer, touristischer,
wissenschaftlicher und wirtschaftlicher Zusammenarbeit.
Davon
ausgehend stellen sich die Berliner Freunde der Völker
Rußlands e.V. folgende Aufgaben:
- Der
Verein entspricht den Interessen nach einen offenen Gedanken- und
Meinungsaustausch,
nach kulturellen Veranstaltungen,
nach Reiseerlebnissen, nach besserem Kennenlernen de Geschichte, von
Kunst und Literatur, von Sitten und Gebräuchen der
Völker Rußlands sowie dem
Erlernen und der Pflege der russischen Sprache.
- Er
fördert freundschaftliche und sachlich-informative Begegnungen
und den Ausbau von
Kontakten und Verbindungen mit Bürgern, Vereinen und
Institutionen Rußlands sowie die
verschiedenen Partnerschaften.
Er fördert und unterstützt die freundschaftlichen
Begegnungen und Beziehungen mit den in Berlin
lebenden Bürgern der Nachfolgestaaten der Sowjetunion.
- Er
setzt sich für die Erhaltung und Pflege der russischen und
sowjetischen Gedenk- und Kulturstätten in Berlin ein.
- Er
vermittelt - besonders eingedenk der schweren Belastungen, denen die
Beziehungen zwischen unseren Völkern in der Vergangenheit
wiederholt ausgesetzt waren - Kenntnisse der Geschichte
Rußlandsund der Sowjetunion sowie der Gegenwart im heutigen
Rußland.
- Er
initiiert und unterstützt Aktionen der humanitären
Hilfe.
- Er
unterstützt die Bestrebungen und Maßnahmen der
Zurückdrengung von Rassenhaß und
Ausländerfeindlichkeit.
Er befindet sich somit in Übereinstimmung mit den Artikeln 20
und 21 der Verfassung von Berlin.
- Satzung
I. Name und Sitz
- Der Verein führt den Namen Berliner
Freunde der Völker Russlands e. V. und hat den Sitz in
Berlin.
- Er wurde am 10. Juni 1992 in das Vereinsregister
beim Amtsgericht in
Berlin-Charlottenburg unter der Nr. VR 12286 Nz eingetragen.
- Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
II. Ziele und Aufgaben
Der Verein wirkt als eine
unabhängige Vereinigung für Kulturaustausch, Information und
humanitäre Hilfe. Er ist allen Bürgern offen, ungeachtet
ihrer parteipolitischen und weltanschaulichen Bindungen. Er führt
die humanistischen
und völkerverbindenden Traditionen deutsch-russischer und
deutsch-sowjetischer Freundschaft weiter.
Der Satzungszweck wird verwirklicht durch
-
kulturelle und informative
Veranstaltungen , die dem besseren Kennenlernen von Gegenwart und
Geschichte, von Kunst und Literatur, von Sitten und Gebräuchen der
Völker Rußlands sowie einem offenen Gedankenaustausch dienen,
-
die Förderung von
Kontakten und Verbindungen mit Bürgern, Vereinen und Institutionen
Russlands sowie bestehender und sich neu anbahnender nichtkommerzieller
Partnerschaften,
-
die Unterstützung
humanitärer Aktionen und sozialer Projekte zum Wohle der Menschen in Russland,
-
Hilfe beim Erlernen und der
Pflege der russischen Sprache.
Der Verein ist nicht auf wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb
gerichtet. Er erstrebt keinen Gewinn und darf andere als diese genannten
gemeinnützigen Zwecke nicht verfolgen. Der Verein darf keine Person durch
Verwaltungsaufgaben, die dem Zweck des Verein fremd sind, oder durch
unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigen.
III. Mitgliedschaft
-
Mitglied des Vereins kann jeder Bürger
ab dem 14. Lebensjahr sowie jede juristische Person werden. Voraussetzung ist die Anerkennung der
im II. genannten Ziele und Aufgaben sowie die Entrichtung eines Jahresbeitrages, was
unterschriftlich zu erklären und zu bestätigen ist.
-
Förderer des Vereins können
natürliche und juristische Personen werden, die - ohne Mitglied zu sein - den Verein ideell und materiell
unterstützen. Sie geben eine schriftliche Erklärung ab, die vom Vorstand bestätigt
wird.
-
Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder
Ausschluss. Der Austritt ist gegenüber dem Vorstand schriftlich zu
erklären. Bei Beendigung der Mitgliedschaft erlöschen alle Ansprüche aus den
Mitgliedsverhältnis.
-
Der Ausschluss kann durch Beschluss des
Vorstandes vorläufig ausgesprochen werden, wenn ein Mitglied
das Ansehen oder die Interessen des Vereins
schädigt. Das Mitglied erhält unter Fristsetzung von vier
Wochen
Gelegenheit, zu den erhobenen VorwürfenStellung zu nehmen. Der
Ausschluss bedarf der Entscheidung der Mitgliederversammlung. Bis dahin
ruhen die Rechte des Mitgliedes.
IV. Mitgliederrechte
Jedes Mitglied hat das Recht, an Veranstaltungen und
Mitgliederversammlungen des Vereines sowie seiner Gruppen und Bezirke teilzunehmen und bei
kostenpflichtigen Veranstaltungen des Vereines Ermäßigungen in
Anspruch zu nehmen.
V. Einnahmen
- Die Einnahmen des Vereines
bestehen aus:
- Beiträgen
der Mitglieder,
- Beiträgen
der Förderer,
- Spenden
und Zuwendungen,
- Verkauf
von Materialien,
- Einnahmen
aus Veranstaltungen.
-
Vom Mitglied wird ein
Jahresbeitrag erhoben, dessen Höhe die Mitgliederversammlung festlegt. Über den Mindestbetrag
hinaus kann jedes Mitglied eine höhere Zahlung leisten.
- Der Vorstand
beschließt eine Finanzordnung. Sie regelt die Mittelbereitstellung für die
Aktivitäten des Vorstandes, der Bezirksverbände und
Gruppen.
VI. Aufbau und Gliederung
- Die Organe des Vereines sind:
-
Die Mitgliederversammlung und
-
Der Vorstand
-
Die Mitglieder des Vereines
können sich in Basisgruppen, Interessengemeinschaften, Klubs, Zirkeln, Freundeskreisen u.ä. organisieren.
- Die Mitglieder des Vereines
können sich entsprechend der innerstädtischen
Struktur in Bezirksverbänden zusammenschließen.
- Über die
Tätigkeit und Struktur der Gruppen und
Bezirksverbände entscheiden die betreffenden Mitglieder. Die Bildung bzw. Auflösung von Gruppen oder
Bezirksverbänden ist dem Vorstand bekanntzugeben.
VII. Mitgliederversammlung
Als höchstes Organ des Vereins hat sie folgende Aufgaben:
- Wahl des Vorstandes und der
Rechnungsprüfer
2. Entgegennahme des
Tätigkeitsberichtes und des Finanzberichtes des Vorstandes
- Entlastung des Vorstandes
- Festsetzung des
Jahresbeitrages
- Beschlussfassung
über Änderungen oder Neufassung der Satzung und aller weiteren ihr durch die Satzung übertragenen
Angelegenheiten
- Beschlussfassung
über Auflösung des Vereines
- Sie beschließt in
offener Abstimmung mit einfacher Mehrheit der Anwesenden.
- Den Vorsitz führt
der Vorsitzende oder ein Stellvertreter.
- Jedes Mitglied hat in der
Versammlung eine Stimme.
- Der Beschlussfassung der
Mitgliederversammlung unterliegen die in der Tagesordnung bekanntgegebenen Themen.
- Die Mitgliederversammlung
kann, mit Ausnahme von Satzungsänderungen und der
Auflösung des Vereines, weitere Punkte zur sofortigen Behandlung auf die Tagesordnung setzen.
- Über die
Mitgliederversammlung wird ein Protokoll gefertigt, das alle
Beschlüsse im Wortlaut mit den Abstimmungsergebnissen zu enthalten hat. Es ist vom
Vorsitzenden und dem Protokollführer zu unterschreiben.
VIII. Frist zur Einberufung der
Mitgliederversammlung
- Die Mitgliederversammlung
wird jährlich einmal durch den Vorstand einberufen. Die Mitglieder sind drei Wochen vorher unter der Bekanntgabe der
Tagesordnung schriftlich einzuladen.
- Der Vorstand kann eine
außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen. Er kann dies tun, wenn ein Drittel der Mitglieder oder Basisgruppen
oder mindestens vier Bezirksverbände dies beantragen.
IX. Der Vorstand
- Die Vorstandsmitglieder
werden von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei
Jahren gewählt. Sie amtieren bis zur Neuwahl. Der Vorstand hat das Recht, bei Ausscheiden eines gewählten
Mitgliedes an dessen Stelle ein anderes Mitglied zu kooptieren.
- Der Vorstand sollte aus
mindestens 15 Mitgliedern bestehen. Er wählt aus seiner Mitte den Vorsitzenden und bis zu 5
Stellvertreter.
- Die Wiederwahl der
Vorstandsmitglieder ist zulässig.
- Der Vorstand führt
die laufenden Geschäfte des Vereins; ihm obliegt die Verwaltung und Verwendung der Vereinsmittel. Der Vorstand ist
ermächtigt, Änderungen an der Satzung vorzunehmen, die das Amtsgericht oder das Finanzamt
verlangen.
- Die Beschlüsse des
Vorstandes werden mit einfacher Mehrheit gefaßt. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.
- Der Vorstand im Sinne des
§ 28 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und seinen bis zu fünf
Stellvertretern. Jeweils zwei Stellvertreter des Vorsitzenden vertreten
den Verein
gerichtlich und außergerichtlich gemeinsam. Der Vorsitzende ist
alleinvertretungsberechtigt.
X. Beirat und Arbeitsgruppen
Der Vorstand kann zu seiner fachlichen Beratung und
Unterstützung einen Beirat und Arbeitsgruppen einberufen.
XI. Auflösung
Die Auflösung des Vereines erfolgt auf Antrag des Vorstandes
durch die Mitgliederversammlung. Die Einladung muss drei Wochen vorher
schriftlich vom Vorstand erfolgen. Der Auflösungsbeschluss bedarf
der Zustimmung von drei Viertel
der abgegebenen Stimmen der anwesenden Mitglieder. Im Falle der
Auflösung sind der Vorsitzende, ein
Stellvertreter und der Schatzmeister die Liquidatoren. Das
Vereinsvermögen fällt bei Auflösung oder
Wegfall steuerbegünstigter Zwecke der gemeinnützigen Stiftung
"West-Östliche Begegnung" mit
Sitz in Berlin zu, die es unmittelbar und ausschließlich
für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.
Programm und Satzung wurden von der Mitgliederversammlung am 12.11.1994
beschlossen.